Rechtsprechung
LAG Hamm, 14.07.2005 - 15 Sa 508/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Betriebsratsanhörung; Verdachtskündigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 102 BetrVG; § 626 BGB
Betriebsratsanhörung; Verdachtskündigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit von fristlosen und hilfsweise fristgemäß ausgesprochenen Kündigungen ; Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen; Kündigung auf Grund schuldhafter Vertragspflichtverletzung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102 Abs. 1; BGB § 615 § 626
Unwirksame Kündigung aufgrund unzureichender Anhörung des Betriebsrates und Arbeitnehmers bei Verdachtskündigung - Darlegung konkreter verdachtsbegründender Tatsachen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 28.01.2005 - 2 (3) Ca 666/03
- LAG Hamm, 14.07.2005 - 15 Sa 508/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
Auszug aus LAG Hamm, 14.07.2005 - 15 Sa 508/05
a) Eine Kündigung ist nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn er seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94, NZA 1996, 419, 421 m.w.N.).Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt ist vielmehr so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94, NZA 1996, 419, 421 m.w.N.).Die pauschale Umschreibung des Kündigungsgrundes kann lediglich ausnahmsweise dann genügen, wenn der Arbeitgeber seine Motivation nicht mit konkreten Tatsachen belegen kann (BAG, Urteil vom 06.06.1991 - 2 AZR 540/90; Urteil vom 08.09.1988, EZA § 102 BetrVG 1972 Nr. 73).
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
Auszug aus LAG Hamm, 14.07.2005 - 15 Sa 508/05
b) Allerdings kann nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder sonstigen Verfehlung als Grund zur Kündigung in Betracht kommen (vgl. BAG, Urteil vom 20.08.1997 - 2 AZR 620/96, NZA 1997, 1340). - BAG, 06.06.1991 - 2 AZR 540/90
Kündigung eines Arbeitnehmers zum Ende der Probezeit - Wirksamkeit einer Anhörung …
Auszug aus LAG Hamm, 14.07.2005 - 15 Sa 508/05
Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt ist vielmehr so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94, NZA 1996, 419, 421 m.w.N.).Die pauschale Umschreibung des Kündigungsgrundes kann lediglich ausnahmsweise dann genügen, wenn der Arbeitgeber seine Motivation nicht mit konkreten Tatsachen belegen kann (BAG, Urteil vom 06.06.1991 - 2 AZR 540/90; Urteil vom 08.09.1988, EZA § 102 BetrVG 1972 Nr. 73). - BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 665/94
Klage auf Zahlung ausstehenden Lohns - Lohn ohne Arbeit - Annahmeverzug des …
Auszug aus LAG Hamm, 14.07.2005 - 15 Sa 508/05
Vorausgesetzt wird dabei ein Verhalten, dass noch schwerer wiegt als ein für eine außerordentliche Kündigung erforderlicher "wichtiger Grund" (vgl. BAG, Urteil vom 19.08.1975, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 15; Urteil vom 26.07.1995 - 2 AZR 665/94, nicht veröffentlicht).
- LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11
Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam
Vorausgesetzt wird dabei ein Verhalten, dass noch schwerer wiegt als ein für eine außerordentliche Kündigung erforderlicher "wichtiger Grund" (vgl. BAG, 26. April 1956, GS 1/56, AP MuSchG § 9 Nr. 5; 29. Oktober 1987, 2 AZR 144/87, NZA 1988, 465 ; LAG Hamm, 14. Juli 2005, 15 Sa 508/05, juris).